Herr Rechtsanwalt Meinecke zeigt anhand seines eindrucksvollen Kurzgutachtens, dass die Schere zwischen theoretischer Hygienestandards und dessen praktischer Umsetzung noch immer weit auseinander klafft. Er ist unter anderem als anwaltlicher Vertreter von MRSA-Opfern tätig und legt dar, welche Möglichkeiten Patienten besitzen, um sich im Fall eines Schadens aufgrund von MRSA ihre Rechte zu sichern.
Hinter der Abkürzung MRSA verbergen sich Bakterien und zwar Staphylococcus aureus, die Abwehrmechanismen gegen Antibiotika wie Methicillin bzw. Oxacillin entwickelt haben und daher nach dem derzeitigen Stand der Medizin als äußerst schwer behandelbar gelten.
Seit einem Zeitraum von ca. 40 Jahren wird das Auftreten von Methicillin resistenten Staphylococcus aureus (MRSA)-Stämmen beschrieben. Seit Mitte der neunziger Jahre ist allerdings eine deutliche Zunahme an MRSA zu verzeichnen. Weltweit stellen MRSA-Infektionen ein eskalierendes Problem in stationären Einrichtungen dar. Neben Ländern mit kaum noch beherrschbarer MRSA-Situation (u.a. Japan, USA, Spanien, Italien, Frankreich, England), die einen Anteil von 20 bis 60 % MRSA aufweisen, sind die Länder hervorzuheben, die infolge strikter Kontroll- und Präventionsstrategien ihre MRSA-Inzidenzen auf wenige Prozent beschränken konnten (Niederlande, skandinavische Länder).
Für Deutschland läßt sich anhand zweier multizentrischer Studien mit S. aureus-Isolaten vom Ende der achtziger bzw. Anfang der neunziger Jahre verglichen mit Daten des Jahres 1995 eine bedenkliche Zunahme der MRSA-Inzidenz von 3,7% bzw. 1,7% auf 8,0% belegen. Bereits weitaus höhere Inzidenzraten von 10,4% bzw. 13,5% zeigen sich bei gesonderter Betrachtung der S. aureus-Isolate aus intensivmedizinischen Bereichen.[1]
Staphylococcus aureus kommt regelmäßig auf der Haut gesunder Menschen vor, kann jedoch in den Körper eindringen und dort Infektionen verursachen. MRSA Infektionen entwickeln sich am häufigsten bei mehrfach hospitalisierten Patienten unter Langzeittherapie mit Antibiotika. So beispielsweise bei Patienten auf Intensivstationen, bei Patienten mit Hauterkrankungen und bei abwehrgeschwächten Patienten.
MRSA wird fast immer durch körperlichen Kontakt und nicht durch die Luft auf andere Personen übertragen. Die Übertragung über die Hände ist der entscheidende Übertragungsweg. Da die Mortalitätsrate ausgelöst durch MRSA so gravierend anstieg, wurden seitens des Robert Koch-Institutes (RKI) im Jahre 1999 zunächst Empfehlungen zu hygienerelevanten Themen im Krankenhausbereich veröffentlicht.[2] Bei den Empfehlungen handelt es sich um räumlich-funktionelle Anforderungen an die Unterbringung von MRSA- Patienten und um Maßnahmen zum Schutz vor Kontamination sowie um die Information und Schulung des Personals und die strikte Einhaltung allgemeiner Hygienemaßnahmen. [RAin Claudia Holzner, LL.M.]
Das Kurzgutachten finden Sie hier:
[1] Mitteilung der Zahlen durch die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am RKI
[2] Bundesgesundheitsbl. - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 1999 · 42: 954–958 © Springer-Verlag 1999 : Empfehlung zur Prävention und Kontrolle von Methicillin- resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen: Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am RKI
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