Am 31. Oktober 2012 hat das Bundessozialgericht (BSG) drei Urteile zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erlassen. Diese Urteile sorgen vor allem in ärztlichen Kreisen für Aufsehen. Diverse Institutionen, unter anderem die Ärztekammern, sahen sich veranlasst, zügig Stellungnahmen abzugeben, unter welchen Voraussetzungen welche Arztgruppen einen (erneuten) Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu stellen haben. Im Ergebnis darf festgehalten werden, dass diese Urteile Honorarärzte wohl nur dann betreffen, wenn sie neben ihrer selbständigen Tätigkeit auch in abhängigen Anstellungsverhältnissen tätig sind. [weiterlesen]
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